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   OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06   

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OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06 (https://dejure.org/2010,8401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.2010 - 18 LP 14/06 (https://dejure.org/2010,8401)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 (https://dejure.org/2010,8401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Anspruch des Personalrates auf Einsichtnahme in Arbeitszeitkonten der Beschäftigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 NPersVG; § 28 Abs. 1 S. 1 NPersVG; § 59 NPersVG; § 60 NPersVG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt Einsichtsmöglichkeit in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten zur Wahrung seines Informationsrechts nach § 60 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt Einsichtsmöglichkeit in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten zur Wahrung seines Informationsrechts nach § 60 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz ( NPersVG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt Einsichtsmöglichkeit in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten zur Wahrung seines Informationsrechts nach § 60 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 448
  • DVBl 2011, 584
  • DÖV 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 1 A 4935/04

    Verpflichtung des Leiters einer Dienststelle gegenüber dem Personalrat zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Ein solcher Anspruch rechtfertigte sich weder aus dessen Stellung noch dessen Auftrag (OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 1 A 4935/04.PVB, juris-Rn. 45).

    Dem Personalrat obliegt nicht die allgemeine Überwachung der Aufgabenerfüllung und des inneren Betriebes der Dienststelle, er ist - wie bereits ausgeführt - kein Kontrollorgan der Verwaltung (OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 1 A 4935/04.PVB -, juris Rn. 45).

    Vielmehr gehört es - auch und gerade bezüglich der Aufgaben aus § 59 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 NPersVG - zu ihren Pflichten, Rechtsverletzungen und Unbilligkeiten im Rahmen des Möglichen bereits präventiv entgegenzuwirken (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 1 A 4935/04.PVB -, juris Rn. 43).

    Ausreichend - aber auch notwendig - ist vielmehr das Auftreten eines Regelungsproblems, das von der Person einzelner Beschäftigter losgelöst ist (BVerwG, Beschluss vom 12.09.2005 - 6 P 1/05, juris Rn. 28; BVerwG, Beschluss vom 30.06.2005 - 6 P 9/04, juris Rn. 34; OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 1 A 4935/04.PVB -, juris Rn. 65).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 15.92

    Personalvertretung - Unterrichtungsanspruch - Leistungszulagen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Der in § 60 Abs. 1 Satz 1 NPersVG verankerte Aufgabenbezug des Informationsanspruchs begründet und begrenzt diesen zugleich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - 6 P 15/92 -, juris Rdnr. 14).

    Bei der Prüfung, wie weit der Informationsanspruch jeweils reicht, ist zu beachten, dass einerseits Dienststelle und Personalrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen des Kollektivauftrags des Personalrats gehalten sind, andererseits dieser aber weder ein allgemeines Kontrollorgan der Dienststelle noch eine "Parallelpersonalverwaltung" zu führen berechtigt ist (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 29.08.1990 - 6 P 30/87 -, juris Rdnr. 18; zu der daraus resultierenden Abgrenzung insbesondere: BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - 6 P 15/92 -, juris Rdnrn. 19 ff).

    § 60 Abs. 2 NPersVG ist zugleich bereichsspezifische Datenschutzvorschrift (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 6 P 5/01, juris-Rn. 31; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 15/92, juris-Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 28; Dembowski/Ladwig/Sellmann , NPersVG, EL 3/09, § 61, Rn. 4; Peiseler , Der Personalrat 2009, 253, 254) .

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2008 - 18 LP 2/06

    Anspruch des Personalrats auf Einsicht in das Arbeitszeitkonto eines Beamten bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Zwar ist anerkannt, dass auch nach einer Erledigung ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen kann, wenn sich der Vorgang nach allgemeiner Lebenserfahrung wiederholen oder die ihm zugrundeliegende Rechtsfrage in anderem Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 6 P 14/88, juris-Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1989 - 6 P 2/88, juris-Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.04.2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 22).

    Denn ihr § 6 legt ein ausdifferenziertes Verfahren hinsichtlich der Frage fest, wie, von wem und auf welches Maß nicht nur bei Arbeitszeit unter -, sondern auch bei Arbeitszeit über schreitungen zu reagieren ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.04.2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 27).

    § 60 Abs. 2 NPersVG ist zugleich bereichsspezifische Datenschutzvorschrift (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 6 P 5/01, juris-Rn. 31; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 15/92, juris-Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 28; Dembowski/Ladwig/Sellmann , NPersVG, EL 3/09, § 61, Rn. 4; Peiseler , Der Personalrat 2009, 253, 254) .

  • BVerwG, 10.01.1991 - 6 P 14.88

    Personalvertretung - Verweigerung der Zustimmung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Personalrat und Dienststelle sind beide Seiten nur dann und nur so lange rechtsschutzbedürftig, wie die begehrte Entscheidung noch rechtliche Auswirkungen zu entfalten vermag (BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 6 P 14/88, juris-Rn. 12).

    Zwar ist anerkannt, dass auch nach einer Erledigung ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen kann, wenn sich der Vorgang nach allgemeiner Lebenserfahrung wiederholen oder die ihm zugrundeliegende Rechtsfrage in anderem Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 6 P 14/88, juris-Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1989 - 6 P 2/88, juris-Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.04.2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 22).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in derartigen Erledigungssituationen eine Modifikation des ursprünglichen Antrags dahingehend erforderlich, dass fortan die Feststellung einer Rechtsverletzung begehrt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 6 P 14/88, juris-Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1989 - 6 P 2/88, juris-Rn. 13).

  • VG Frankfurt/Main, 31.05.2010 - 23 K 500/10

    Kein Online-Zugriff des Personalrats auf Personaldaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Die Erfüllung des Anspruches besteht mithin in einer Weitergabe von Wissen der Dienststelle an den Personalrat (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2010 - 23 K 500/10.F.PV, juris-Rn. 18 zu § 62 HPVG).

    Griffe der Personalrat aber "online" auf die in der Dienststelle geführten Arbeitszeitkonten zu, stellte dies nicht die Erfüllung des Unterrichtungsanspruches des Personalrates gegen die Dienststelle dar, sondern der Personalrat unterrichtete sich vielmehr selbst (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2010 - 23 K 500/10.F.PV, juris-Rn. 18 zu § 62 HPVG).

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Zwar ist anerkannt, dass auch nach einer Erledigung ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestehen kann, wenn sich der Vorgang nach allgemeiner Lebenserfahrung wiederholen oder die ihm zugrundeliegende Rechtsfrage in anderem Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut stellen wird (BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 6 P 14/88, juris-Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1989 - 6 P 2/88, juris-Rn. 13 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.04.2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 22).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in derartigen Erledigungssituationen eine Modifikation des ursprünglichen Antrags dahingehend erforderlich, dass fortan die Feststellung einer Rechtsverletzung begehrt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 10.01.1991 - 6 P 14/88, juris-Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 05.10.1989 - 6 P 2/88, juris-Rn. 13).

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Bei der Prüfung, wie weit der Informationsanspruch jeweils reicht, ist zu beachten, dass einerseits Dienststelle und Personalrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen des Kollektivauftrags des Personalrats gehalten sind, andererseits dieser aber weder ein allgemeines Kontrollorgan der Dienststelle noch eine "Parallelpersonalverwaltung" zu führen berechtigt ist (vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 29.08.1990 - 6 P 30/87 -, juris Rdnr. 18; zu der daraus resultierenden Abgrenzung insbesondere: BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - 6 P 15/92 -, juris Rdnrn. 19 ff).

    Ein weiteres Kriterium für die Erforderlichkeit, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob eine Einsichtnahme in Unterlagen oder aber eine dauerhafte Überlassung derselben in Betracht kommt, folgt aus der im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigenden Sensibilität der personenbezogenen Daten, um die es bei einer (begehrten) Unterrichtung geht (vgl. etwa zu Bruttolohn- und gehaltslisten: BVerwG, Beschl. v. 27.02.1985 - 6 P 9/84 -, juris Rdnr. 28; zur Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit: BVerwG, Beschl. v. 29.08.1990 - 6 P 30/87 -, juris Rdnr. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2005 - 1 A 2562/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    So verbietet § 2 Abs. 1 NPersVG insbesondere, die Weitergabe von Informationen an den Personalrat auf das für den konkreten Einzelfall unabdingbare Minimum zu beschränken, wenn dies dazu führte, dass der Personalrat sich in zu erwartenden gleichgelagerten Fällen in kurzen Abständen stets erneut an die Dienststelle zu wenden hätte (OVG Münster, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 A 2562/04.PVL, juris Rn. 29 zu § 2 Abs. 1 LPVG NRW).
  • BGH, 01.07.1975 - VI ZR 251/74

    Anforderungen an die Fassung eines Auslegungsantrages

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    Zugrundezulegen ist nicht der Bestimmtheitsbegriff des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, sondern gemäß § 83 Abs. 2 NPersVG i.V.m. § 87 Abs. 2 S. 1 ArbGG der weniger weitgehende (BGH, Urteil vom 01.07.1975 - VI ZR 251/74, juris-Rn. 13) des § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO, dem der Antrag vorliegend genügt.
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06
    § 60 Abs. 2 NPersVG ist zugleich bereichsspezifische Datenschutzvorschrift (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 6 P 5/01, juris-Rn. 31; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 6 P 15/92, juris-Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2008 - 18 LP 2/06, juris-Rn. 28; Dembowski/Ladwig/Sellmann , NPersVG, EL 3/09, § 61, Rn. 4; Peiseler , Der Personalrat 2009, 253, 254) .
  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

  • BVerwG, 27.07.1983 - 6 P 42.80

    Gleitende Arbeitszeit - Arbeitszeiterfassung - Überwachung des Personalrats -

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 1500/11

    Anspruch einer Personalvertretung auf einen Lesenden Zugriff auf eine

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2005 1 A 4935/04.PVB , a. a. O.; ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 18 LP 14/06 , PersR 2011, 218 = NVwZ-RR 2011, 448.

    vgl. diese beiden Fragen verneinend Nds. OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 18 LP 14/06 , a. a. O.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2016 - 5 A 10374/16

    Zum Umfang der Rechte der Personalvertretung - Zur Mitbestimmung bei der

    Dem Personalrat steht mit anderen Worten kein Unterrichtungsrecht aus sich selbst heraus zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - 6 P 77.78 -, Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 2; vom 21. September 1984 - 6 P 24.83 -, Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 5; vom 23. Juni 2010 - 6 P 8.09 -, BVerwGE 137, 148 [151]; sowie vom 4. September 2012 - 6 P 5.11 -, BVerwGE 144, 156 [158]; VGH BW, Beschluss vom 16. Juni 1992 - 15 S 918/91 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2005 - 1 A 4935/04.PVB -, juris; OVG Nds., Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 -, juris; ebenso: Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Aufl. 2014, § 68 Rn. 33b und 40; Altvater, in: Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Selen, BPersVG, 8. Aufl. 2013 § 68 Rn. 26; Gräfl, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012 § 69 Rn. 55; Gerhold, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Loseblattkommentar, Stand März 2016, § 68 Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 9/15

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Arbeitszeitregelung; Dienstplan; individuell;

    Offenbleiben kann auch, ob dafür, soweit es Handlungen und Vorgaben der Beteiligten aus der Vergangenheit betreffen sollte (Stadien (1) und (2)), noch ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antragsteller besteht, was voraussetzte, dass die darauf bezogene Entscheidung des Senats noch rechtliche Auswirkungen zu entfalten vermöchte, etwa weil eine Wiederholungsgefahr oder eine Erwartbarkeit streitiger gleicher Rechtsfragen in anderem Zusammenhang bestünde (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 1991 - 6 P 14.88 -, juris Rdnr. 12; Senatsbeschl. v. 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 -, S. 6 des Beschlussabdrucks).
  • VG Hannover, 19.02.2014 - 16 A 5157/12

    Höhergruppierung; Jobcenter; Landkreis; Personalhoheit; Selbstverwaltungsrecht

    Ohne eine entsprechende Unterrichtung kann der Antragsteller seiner Überwachungsaufgabe nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG, zu der es insbesondere gehört, auf die Einhaltung der Vergütungsgerechtigkeit unter Beachtung der tarifvertraglichen Bestimmungen zu achten, nicht sinnvoll nachkommen (vgl. zu Umfang und Grenzen eines Informationsanspruchs etwa: OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2021 - 18 LP 2/18

    Beschwerde; Information; Laufbahnprüfung; Personalvertretung; Prüfung;

    Der in § 60 Abs. 1 Satz 1 NPersVG verankerte Aufgabenbezug des Informationsanspruchs begründet und begrenzt diesen zugleich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1993 - BVerwG 6 P 15.92 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 21.12.2010 - 18 LP 14/06 -, juris Rn. 27).
  • VG Arnsberg, 24.05.2012 - 21 K 2764/10

    Anspruch auf Einsichtsrecht, Prüfungsrecht und Auskunftsrecht einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2005 - 1 A 4935/04.PVB -, PersV 2006, 379 = PersR 2006, 522 (obiter dictum zur Nichterforderlichkeit der nicht anonymisierten Unterrichtung des Personalrats bei der Überwachung von Arbeitsschutzbestimmungen); ferner: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 -, PersR 2011, 218 (kein uneingeschränkter online-Zugang des Personalrats zu den Arbeitszeitkonten der Beschäftigten); Landesarbeitsgericht (LAG) München, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 10 TaBV 67/08 - (juris).
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